Verhaltenskodex

Dachverband Geistiges Heilen e.V.

Bitte beachten Sie auch die Patienteninformationen des DGH e.V.

Verhaltenskodex für praktizierende Mitglieder des DGH


Ich bin Mitglied im DGH e.V. und erkenne nachfolgenden Verhaltenskodex an.

Zu den satzungsgemäßen Zielen des DGH gehört es, im Sinne des Gesetzgebers "Schaden für die Volksgesundheit" abzuwenden. Es soll sichergestellt werden, daß Klienten nicht an Scharlatane geraten, die sie unter Vortäuschung ärztlicher Kenntnisse von notwendiger medizinischer Versorgung abhalten, dadurch ihre Gesundheit gefährden, sie finanziell ausbeuten und in psychische Abhängigkeiten bringen. Gegen solche "schwarzen Schafe" wird der DGH konsequent vorgehen, wobei er Verstöße mit allen standesrechtlich möglichen
Sanktionen ahnden wird. Als Maßstab dienen dabei die Grundsätze des vorliegenden DGH-Kodex.
Dieser Kodex ist verbindlich für alle aktiven Mitglieder des DGH – aber auch das Verhalten von Nichtmitgliedern wird daran gemessen werden. Den DGHMitgliedsverbänden
steht es frei, zusätzliche Bestimmungen festzulegen, soweit sie dem DGH-Kodex nicht widersprechen.
Der DGH-Kodex richtet sich in erster Linie an aktive Mitglieder, die Heiler sind.
Für aktive DGH-Mitglieder, die anderen Heilberufen angehören, gilt dieser Kodex insoweit, als sie geistiges Heilen einsetzen. Sollte jemand durch die Einhaltung des DGH-Kodex seine Standesethik oder Berufsordnung verletzen, der er ebenfalls unterliegt, so haben deren Bestimmungen Vorrang.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erkennt ein praktizierendes Mitglied des DGH folgende ethische Richtlinien an, die mit umfangreichen Erläuterungen auf der Website des DGH e.V. eingesehen werden können. ---> Ausführlicher Verhaltenskodex DGH e.V.


I. Grundregeln im Umgang mit Klienten

1. Die Willensfreiheit des Klienten bleibt unangetastet. Insbesondere übe ich keinerlei Druck aus, Sitzungen bei mir zu beginnen oder fortzusetzen.

2. Ich bin mir meiner Verantwortung gegenüber dem Klienten bewußt in allem, was ich sage, schreibe, tue oder unterlasse.

3. Niemals verspreche ich Heilung oder auch nur Linderung.

4. Ich präsentiere mich nicht als "Wunderheiler".

5. Ich ermahne meine Klienten, ihre Hoffnung keinesfalls allein auf mich
zu setzen.

6. a) Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht das Bemühen, Klienten mit Geduld, Einfühlsamkeit und Anteilnahme zu begegnen.

6. b) Ich benehme mich stets angemessen und ohne Zudringlichkeit, insbesondere ohne sexuelle Belästigung des Klienten.

7. Ich kläre Klienten darüber auf, daß meine Tätigkeit der Aktivierung seiner Selbstheilungskräfte dient und nicht die Tätigkeit des Arztes/Heilpraktikers ersetzt. Darauf weise ich entweder durch einen in der Praxis gut sichtbaren Aushang hin oder vor der Behandlung durch Übergabe eines schriftlichen Hinweises, den der Klient zu unterzeichnen hat.


II. Richtlinien für Honorare


1. Meine Bereitschaft zu helfen richtet sich nicht nach der Zahlungsfähigkeit meiner Klienten.

2. Die vom DGH empfohlenen Honorarrichtlinien werden von mir beachtet.

3. Ich rechne nur Tätigkeiten ab, die in Gegenwart des Klienten erfolgen.
(Abrechenbar sind demnach nicht: Fernheilung, Fürbitte in Abwesenheit des Klienten. Denn beides sind Leistungen, deren Häufigkeit und Dauer der Klient nicht zuverlässig kontrollieren kann. Daher fallen telefonische Sitzungen nicht unter dieses Verbot. Für den Fall, daß ein Klient einen vereinbarten Sitzungstermin nicht wahrgenommen hat, darf keine Gebühr verlangt werden.)

4. Ich verlange niemals Vorkasse.


III. Mein Verhältnis zu anerkannten Heilberufen


1. Ich bemühe mich um eine gute Beziehung zu allen in Heilberufen Tätigen und um Zusammenarbeit mit ihnen.

2. Es wird meinerseits nicht diagnostiziert, untersucht, therapiert oder sonst Heilkunde im gesetzlich definierten Sinne ausgeübt.
Medikamente (auch Bachblüten, Tees usw.) werden weder empfohlen noch verordnet, noch verabreicht. Ich weise darauf hin, daß die medizinische Betreuung weiterhin in die Hand des Arztes/Heilpraktikers gehört; d.h. daß ich auch nicht abrate von: Arztbesuchen, Medikamenteneinnahme, Therapien oder operativen Eingriffen.

3. Ich verwende keine irreführenden Titel und Berufsbezeichnungen.


IV. Toleranz


Grundsätzlich respektiere ich alle Kollegen, die im Rahmen dieser Richtlinien auf einer anderen Überzeugungsgrundlage arbeiten als ich.


V. Werbung


Jedwede Werbung geschieht mit der gebotenen Zurückhaltung und sollte in erster Linie der Information der Klienten dienen.


VI. Schweigepflicht


Alle mir von Klienten anvertrauten persönlichen Informationen behandle ich streng vertraulich.

VII. Auskunftspflicht


Im Rahmen der Schweigepflicht bin ich bereit, der Ethikkommission des DGH alle Details meiner Tätigkeit offenzulegen.


VIII. Unterstützung der Ethik-Kommission


Wenn mir Verstöße gegen den Verhaltenskodex bekannt werden, weise ich den betreffenden Heiler in angemessener Form darauf hin. In solchen Fällen kann ich aber auch die "Ethik-Kommission" um Hilfe und/oder Unterstützung bitten.


IX. Der Kodex ist mit Ausnahme der Festlegung über den Honorarhöchstsatz sinngemäß auf Ausbildungsverhältnisse zu übertragen.


Dieser Kodex samt Erläuterungen wurde vom Vorstand des DGH am 24.9.1995 beschlossen und am 14.2.1998 sowie am 8.5.2004 geändert. Sie sollen in regelmäßigen Abständen neu diskutiert und gegebenenfalls modifiziert werden.

Quelle: Dachverband Geistiges Heilen e.V.